Zwei Vorschriften, eine Frage: Wer kontrolliert das Saatgut?
Rund um das Saatgut werden in der Europäischen Union derzeit zwei völlig getrennte Gesetzgebungsschlachten geführt, und sie sind leicht zu verwechseln. Die erste ist die Reform der Regeln über pflanzliches Vermehrungsmaterial (auf Englisch Plant Reproductive Material, PRM) – das sind die Regeln darüber, wer Saatgut produzieren, registrieren und verkaufen darf. Die zweite ist die Deregulierung der sogenannten neuen genomischen Techniken (NGT), also von Pflanzen, die mit CRISPR und ähnlichen Verfahren der Gen-Editierung gewonnen werden. Zwei verschiedene Vorschriften, zwei verschiedene Verfahren, aber beide zusammen zeichnen die Antwort auf eine einzige Frage: Bleibt die Vielfalt des Saatguts ein Gemeingut oder wird sie zunehmend zu Privateigentum?
Im Internet kursieren viel Angst und Halbwahrheiten – von der Behauptung, der Austausch von Saatgut über den Gartenzaun werde illegal, bis hin zur Aussage, alte Sorten würden verboten. Als Geschäft, das von samenfesten alten Sorten lebt, haben wir ein Interesse daran, ehrlich darüber zu sprechen und Sie nicht zu verängstigen. Deshalb haben wir die offiziellen Dokumente der Europäischen Kommission, des Rates und des Parlaments durchgearbeitet. Hier ist, was sich wirklich ändert, wo die Sorgen berechtigt sind und wo sie übertrieben sind.
1. Die Reform der Saatgutvorschriften (PRM): Regeln, die älter als 60 Jahre sind
Die Europäische Kommission schlug am 5. Juli 2023 eine neue Verordnung vor, die gleich zehn bestehende Richtlinien über Saatgut, Knollen, Stecklinge und Setzlinge ersetzen würde. Einige dieser Regeln stammen aus den 1960er-Jahren. Das von der Kommission genannte Ziel ist die Vereinfachung, aber für kleine Erzeuger und Bewahrer alter Sorten ist etwas anderes entscheidend: Wie werden die neuen Regeln jene Sorten behandeln, die nicht in das standardisierte, kommerzielle Schema der Einheitlichkeit passen?
Das bestehende System verlangt, dass eine Sorte registriert wird, bevor sie in den Verkehr gebracht werden darf, und die Registrierung stützt sich traditionell auf die DUS-Kriterien – Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit (distinctness, uniformity, stability). Das Problem ist, dass viele alte, lokal angepasste Sorten per Definition nicht homogen sind – gerade diese genetische Buntheit macht sie widerstandsfähig. Deshalb ist die Frage der Ausnahmen für sogenannte Erhaltungssorten (conservation varieties) das Herzstück der gesamten Reform.
Das Europäische Parlament nahm seine Position in erster Lesung am 24. April 2024 an, während der Rat der EU sein Verhandlungsmandat erst am 10. Dezember 2025 annahm. Erst danach beginnen die sogenannten Triloge – geschlossene Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission über den endgültigen Text. Mit anderen Worten: Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Textes (Juli 2026) ist die PRM-Verordnung NOCH NICHT in Kraft, und die endgültige Formulierung der Ausnahmen ist nicht abgeschlossen. Wer Ihnen behauptet, bereits genau zu wissen, wie sie lauten wird, denkt sich das aus.
Was sich konkret ändert: vorher und nachher
| Bereich | Derzeitiges System (Richtlinien) | Vorgeschlagenes neues System (in Verhandlung) |
|---|---|---|
| Sortenregistrierung | Strenge Registrierung nach DUS-Kriterien für alles, was auf den Markt kommt | Mildere Bedingungen für Erhaltungssorten und lokal angepasste Sorten |
| Austausch unter Gärtnern | Rechtliche Grauzone, formal eingeschränkt | Ausdrücklich ausgenommen: Austausch in Naturalien und nicht gewerbliches Teilen |
| Saatgut für Amateure | Unterliegt denselben Regeln wie kommerzielles Saatgut | Vorgesehene Ausnahme von Registrierung und Zertifizierung |
| Vereine und Netzwerke der Bewahrer | Unklarer Status | Anerkannte dynamische Erhaltung auf Höfen und in Gärten, nicht gewerblich |
| Ökologisches (Bio-)Saatgut | Wird unter konventionellen Bedingungen geprüft | Angepasste Bedingungen, Prüfung unter ökologischen Bedingungen |
Wie man sieht, geht die PRM-Reform selbst – zumindest in den bisherigen Entwürfen – eher in Richtung Erleichterung für kleine Anbieter und Sortenbewahrer als in Richtung Verbote. Das Hauptrisiko ist nicht das Verbot alter Sorten, sondern der Verwaltungsaufwand: Werden die Ausnahmen breit genug und klar genug formuliert sein, damit eine kleine Genossenschaft oder ein Familienbetrieb sie überhaupt ohne teuren Anwalt nutzen kann? Das ist das Detail, das sich in den Trilogen entscheidet und das man im Auge behalten sollte.
2. NGT / CRISPR: Hier ist die Sache ernster – und bereits entschieden
Anders als die PRM-Reform, die noch läuft, ist die Vorschrift über die neuen genomischen Techniken bereits durch. Rat und Parlament erzielten am 4. Dezember 2025 eine vorläufige Einigung, und der Rat der EU nahm die Verordnung am 21. April 2026 förmlich an. Sie führt eine völlig neue Logik für Pflanzen ein, die durch Gen-Editierung wie CRISPR gewonnen werden.
Die Verordnung teilt NGT-Pflanzen in zwei Kategorien ein. Kategorie 1 (NGT1) umfasst Pflanzen, die als gleichwertig zu jenen gelten, die durch konventionelle Züchtung oder natürliche Mutation entstehen – sie werden von den meisten bisherigen GVO-Regeln ausgenommen. Kategorie 2 (NGT2) umfasst komplexere Modifikationen und bleibt unter der bestehenden, strengeren GVO-Gesetzgebung, einschließlich Risikobewertung und obligatorischer Kennzeichnung.
Das entscheidende Detail, das die Gärtner direkt betrifft: Erzeugnisse aus NGT1-Pflanzen werden für die Verbraucher von der GVO-Kennzeichnung ausgenommen – auf der Frucht im Laden wird also nicht stehen, dass sie gentechnisch verändert wurde. Für Saatgut bleibt die Kennzeichnung jedoch verpflichtend. Und noch wichtiger: Die neuen genomischen Techniken bleiben in der ökologischen (Bio-)Produktion vollständig VERBOTEN.
Wo die Sorgen um NGT berechtigt sind
Hier muss man ehrlich sein: Ein Teil der Kritik ist begründet und keine Verschwörungstheorie. Organisationen wie Save Our Seeds, Corporate Europe Observatory und das Netzwerk ARC2020 warnen vor drei konkreten, dokumentierten Problemen.
Das erste sind Patente. Anders als klassische alte Sorten, die niemandem gehören, können durch NGT gewonnene Pflanzen patentiert werden. Kritiker warnen, dass eine Zunahme patentierten Saatguts den Griff einiger weniger großer Saatgutkonzerne auf Landwirte und kleine Züchter verstärken könnte. Die EU-Verordnung selbst gesteht das stillschweigend ein: Bei der Registrierung einer NGT1-Pflanze müssen Unternehmen alle bestehenden oder beantragten Patente anmelden, es wurde eine Expertengruppe eingerichtet, und die Kommission hat sich verpflichtet, innerhalb eines Jahres eine Studie über die Auswirkungen von Patenten auf Innovation und die Verfügbarkeit von Saatgut zu veröffentlichen. Gäbe es kein Problem, wäre diese Studie nicht nötig.
Das zweite Problem ist das Fehlen von Koexistenzregeln für NGT1. Im bisherigen Text gibt es keine Verpflichtung, öffentlich bekannt zu machen, wo NGT1-Pflanzen angebaut werden. Für ökologische und GVO-freie Erzeuger – und dazu gehören ernsthafte Bewahrer alter Sorten – bedeutet das ein reales Risiko einer unkontrollierten Einkreuzung (Kontamination) durch Pollen, ohne Transparenz darüber, wer dafür verantwortlich ist. Das dritte, damit verbundene Problem ist die Haftung: Die bestehende Gesetzgebung belastet in der Regel den Landwirt, der anbaut, und nicht denjenigen, der das Saatgut patentiert und entwickelt hat.
Was das für kleine Anbieter und alte Sorten bedeutet
Wenn wir beide Vorschriften zusammenführen, ist das Bild differenziert. Die PRM-Reform verschafft, sofern die Ausnahmen in ihrer jetzigen Form bestehen bleiben, den Sortenbewahrern und dem Saatgutaustausch tatsächlich rechtlichen Spielraum. Die NGT-Vorschrift verstärkt dagegen langfristig den Druck des korporativen, patentierten Saatgutmodells. Für jemanden, der samenfeste Sorten schätzt, ist die Schlussfolgerung klar: Der Wert von Saatgut, das Sie selbst aufbewahren, wieder aussäen und weitergeben können, steigt und fällt nicht.
Genau hier positionieren wir uns. faga.bio arbeitet mit alten, samenfesten Sorten, die keine Hybriden und nicht patentiert sind. Das bedeutet, dass Sie das Saatgut, das Sie bei uns kaufen, im nächsten Jahr selbst aus Ihrer eigenen Ernte gewinnen können – ohne Abhängigkeit von irgendeinem Konzern und ohne irgendeine rechtliche Auflage. Das ist die älteste und sicherste Form der Ernährungsunabhängigkeit, die es gibt, und keine Vorschrift aus Brüssel kann sie wegnehmen, solange es Menschen gibt, die die Sorten am Leben erhalten.
Eine Sorte, die man selbst vermehren kann, braucht keine Genehmigung, um zu überleben – sie braucht nur jemanden, der sie aussät.
Praktische Tipps: Wie Sie die Vielfalt im eigenen Garten bewahren
- Wählen Sie samenfeste und keine Hybridsorten (F1) – nur von ihnen können Sie zuverlässig selbst Saatgut gewinnen, das im nächsten Jahr dieselbe Pflanze hervorbringt.
- Lernen Sie das grundlegende Aufbewahren von Saatgut: Tomaten, Bohnen, Erbsen, Salat und Paprika sind ideal für Anfänger, weil sie sich leicht reinigen lassen und lange keimfähig bleiben.
- Säen und bewahren Sie jedes Jahr Saatgut auf, und sei es nur eine kleine Menge – eine lebendige, ständig angebaute Sorte bleibt an Ihren Boden und Ihr Klima angepasst (dynamische Erhaltung).
- Tauschen Sie Saatgut mit anderen Gärtnern und lokalen Netzwerken – genau dieser nicht gewerbliche Austausch in Naturalien ist es, den die neuen PRM-Entwürfe ausdrücklich schützen.
- Führen Sie kurze Notizen: Sortenname, Jahr, wie sie sich verhalten hat. So werden Sie zum Bewahrer einer dokumentierten Sorte und nicht nur zum Nutzer.
- Unterstützen Sie heimische Geschäfte und Genossenschaften, die alte Sorten führen – die Nachfrage ist das Einzige, was das kommerzielle Angebot an Vielfalt am Leben hält.
- Setzen Sie nicht alles auf eine Sorte: Bauen Sie je Gemüseart mehrere verschiedene an, als Ihre persönliche, kleine Vielfaltsbank.
Häufige Fragen
Wird es mir verboten sein, Saatgut mit dem Nachbarn oder bei einem Saatguttausch zu tauschen?
Bedeutet die neue Vorschrift, dass alte Sorten vom Markt verschwinden?
Ist CRISPR-Saatgut jetzt in der EU erlaubt?
Können gentechnisch veränderte Pflanzen im ökologischen (Bio-)Anbau landen?
Warum wird so viel über Patente gesprochen?
Was ist das Beste, das ich als kleiner Gärtner tun kann?
Quellen
- Europska komisija, Food Safety - Future of EU rules on plant and forest reproductive material: Quelle
- Vijeće EU (Consilium), Council agrees negotiating position on new rules for plant reproductive material, 10.12.2025.: Quelle
- Vijeće EU (Consilium), New genomic techniques: Council adopts new rules, 21.04.2026.: Quelle
- Europski parlament, Epthinktank - Labelling of products derived from new genomic techniques (NGTs), 12.02.2026.: Quelle
- Save Our Seeds - New genomic techniques (kritički pregled): Quelle
- Corporate Europe Observatory - Biotech lobby groups set to trap farmers in patent minefield, 04.2026.: Quelle



