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EU-Saatgutregeln: Was sich für alte Sorten ändert
Saatgut 11 Min. Lesezeit··Autor Stari Vuk

EU-Saatgutregeln: Was sich für alte Sorten ändert

Brüssel schreibt gleichzeitig zwei Regelwerke, die die Zukunft des Saatguts in Europa prägen werden: die Reform der Vorschriften über pflanzliches Vermehrungsmaterial und die Deregulierung der neuen genomischen Techniken (CRISPR). Wir trennen die Fakten von der Panik und erklären, was das für samenfeste alte Sorten, kleine Anbieter und Ihren Garten bedeutet.

Kurz gesagt: Es laufen zwei getrennte EU-Vorhaben. Die Saatgutreform (PRM) ist noch nicht in Kraft und sieht in den bisherigen Entwürfen mildere Regeln sowie ausdrückliche Ausnahmen für Hobbygärtner und den nicht gewerblichen Saatguttausch vor. Die bereits beschlossene Verordnung zu neuen genomischen Techniken (CRISPR) erlaubt patentiertes NGT1-Saatgut, verbietet Gentechnik im Bio-Anbau aber weiterhin. Alte, samenfeste Sorten bleiben legal – ihr Fortbestand hängt vor allem davon ab, dass Menschen sie weiter anbauen.

Zwei Vorschriften, eine Frage: Wer kontrolliert das Saatgut?

Rund um das Saatgut werden in der Europäischen Union derzeit zwei völlig getrennte Gesetzgebungsschlachten geführt, und sie sind leicht zu verwechseln. Die erste ist die Reform der Regeln über pflanzliches Vermehrungsmaterial (auf Englisch Plant Reproductive Material, PRM) – das sind die Regeln darüber, wer Saatgut produzieren, registrieren und verkaufen darf. Die zweite ist die Deregulierung der sogenannten neuen genomischen Techniken (NGT), also von Pflanzen, die mit CRISPR und ähnlichen Verfahren der Gen-Editierung gewonnen werden. Zwei verschiedene Vorschriften, zwei verschiedene Verfahren, aber beide zusammen zeichnen die Antwort auf eine einzige Frage: Bleibt die Vielfalt des Saatguts ein Gemeingut oder wird sie zunehmend zu Privateigentum?

Im Internet kursieren viel Angst und Halbwahrheiten – von der Behauptung, der Austausch von Saatgut über den Gartenzaun werde illegal, bis hin zur Aussage, alte Sorten würden verboten. Als Geschäft, das von samenfesten alten Sorten lebt, haben wir ein Interesse daran, ehrlich darüber zu sprechen und Sie nicht zu verängstigen. Deshalb haben wir die offiziellen Dokumente der Europäischen Kommission, des Rates und des Parlaments durchgearbeitet. Hier ist, was sich wirklich ändert, wo die Sorgen berechtigt sind und wo sie übertrieben sind.

1. Die Reform der Saatgutvorschriften (PRM): Regeln, die älter als 60 Jahre sind

Die Europäische Kommission schlug am 5. Juli 2023 eine neue Verordnung vor, die gleich zehn bestehende Richtlinien über Saatgut, Knollen, Stecklinge und Setzlinge ersetzen würde. Einige dieser Regeln stammen aus den 1960er-Jahren. Das von der Kommission genannte Ziel ist die Vereinfachung, aber für kleine Erzeuger und Bewahrer alter Sorten ist etwas anderes entscheidend: Wie werden die neuen Regeln jene Sorten behandeln, die nicht in das standardisierte, kommerzielle Schema der Einheitlichkeit passen?

Das bestehende System verlangt, dass eine Sorte registriert wird, bevor sie in den Verkehr gebracht werden darf, und die Registrierung stützt sich traditionell auf die DUS-Kriterien – Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit (distinctness, uniformity, stability). Das Problem ist, dass viele alte, lokal angepasste Sorten per Definition nicht homogen sind – gerade diese genetische Buntheit macht sie widerstandsfähig. Deshalb ist die Frage der Ausnahmen für sogenannte Erhaltungssorten (conservation varieties) das Herzstück der gesamten Reform.

Das Europäische Parlament nahm seine Position in erster Lesung am 24. April 2024 an, während der Rat der EU sein Verhandlungsmandat erst am 10. Dezember 2025 annahm. Erst danach beginnen die sogenannten Triloge – geschlossene Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission über den endgültigen Text. Mit anderen Worten: Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Textes (Juli 2026) ist die PRM-Verordnung NOCH NICHT in Kraft, und die endgültige Formulierung der Ausnahmen ist nicht abgeschlossen. Wer Ihnen behauptet, bereits genau zu wissen, wie sie lauten wird, denkt sich das aus.

Gute Nachricht für Hobbygärtner: In den bisher abgestimmten Texten der Kommission und des Parlaments sind Saatgut für Amateurgärtner, der Austausch von Saatgut in Naturalien zwischen Landwirten sowie Material, das von Vereinen und Netzwerken zur Sortenerhaltung produziert wird, von der Registrierungs- und Zertifizierungspflicht ausgenommen – solange es nicht gewerblich geschieht (sogenannte dynamische Erhaltung). Das ist tatsächlich ein milderes und kein strengeres Regime für alte Sorten, als viele denken. Aber solange die Triloge nicht abgeschlossen sind, ist das nicht garantiert.

Was sich konkret ändert: vorher und nachher

BereichDerzeitiges System (Richtlinien)Vorgeschlagenes neues System (in Verhandlung)
SortenregistrierungStrenge Registrierung nach DUS-Kriterien für alles, was auf den Markt kommtMildere Bedingungen für Erhaltungssorten und lokal angepasste Sorten
Austausch unter GärtnernRechtliche Grauzone, formal eingeschränktAusdrücklich ausgenommen: Austausch in Naturalien und nicht gewerbliches Teilen
Saatgut für AmateureUnterliegt denselben Regeln wie kommerzielles SaatgutVorgesehene Ausnahme von Registrierung und Zertifizierung
Vereine und Netzwerke der BewahrerUnklarer StatusAnerkannte dynamische Erhaltung auf Höfen und in Gärten, nicht gewerblich
Ökologisches (Bio-)SaatgutWird unter konventionellen Bedingungen geprüftAngepasste Bedingungen, Prüfung unter ökologischen Bedingungen

Wie man sieht, geht die PRM-Reform selbst – zumindest in den bisherigen Entwürfen – eher in Richtung Erleichterung für kleine Anbieter und Sortenbewahrer als in Richtung Verbote. Das Hauptrisiko ist nicht das Verbot alter Sorten, sondern der Verwaltungsaufwand: Werden die Ausnahmen breit genug und klar genug formuliert sein, damit eine kleine Genossenschaft oder ein Familienbetrieb sie überhaupt ohne teuren Anwalt nutzen kann? Das ist das Detail, das sich in den Trilogen entscheidet und das man im Auge behalten sollte.

2. NGT / CRISPR: Hier ist die Sache ernster – und bereits entschieden

Anders als die PRM-Reform, die noch läuft, ist die Vorschrift über die neuen genomischen Techniken bereits durch. Rat und Parlament erzielten am 4. Dezember 2025 eine vorläufige Einigung, und der Rat der EU nahm die Verordnung am 21. April 2026 förmlich an. Sie führt eine völlig neue Logik für Pflanzen ein, die durch Gen-Editierung wie CRISPR gewonnen werden.

Die Verordnung teilt NGT-Pflanzen in zwei Kategorien ein. Kategorie 1 (NGT1) umfasst Pflanzen, die als gleichwertig zu jenen gelten, die durch konventionelle Züchtung oder natürliche Mutation entstehen – sie werden von den meisten bisherigen GVO-Regeln ausgenommen. Kategorie 2 (NGT2) umfasst komplexere Modifikationen und bleibt unter der bestehenden, strengeren GVO-Gesetzgebung, einschließlich Risikobewertung und obligatorischer Kennzeichnung.

Das entscheidende Detail, das die Gärtner direkt betrifft: Erzeugnisse aus NGT1-Pflanzen werden für die Verbraucher von der GVO-Kennzeichnung ausgenommen – auf der Frucht im Laden wird also nicht stehen, dass sie gentechnisch verändert wurde. Für Saatgut bleibt die Kennzeichnung jedoch verpflichtend. Und noch wichtiger: Die neuen genomischen Techniken bleiben in der ökologischen (Bio-)Produktion vollständig VERBOTEN.

Wo die Sorgen um NGT berechtigt sind

Hier muss man ehrlich sein: Ein Teil der Kritik ist begründet und keine Verschwörungstheorie. Organisationen wie Save Our Seeds, Corporate Europe Observatory und das Netzwerk ARC2020 warnen vor drei konkreten, dokumentierten Problemen.

Das erste sind Patente. Anders als klassische alte Sorten, die niemandem gehören, können durch NGT gewonnene Pflanzen patentiert werden. Kritiker warnen, dass eine Zunahme patentierten Saatguts den Griff einiger weniger großer Saatgutkonzerne auf Landwirte und kleine Züchter verstärken könnte. Die EU-Verordnung selbst gesteht das stillschweigend ein: Bei der Registrierung einer NGT1-Pflanze müssen Unternehmen alle bestehenden oder beantragten Patente anmelden, es wurde eine Expertengruppe eingerichtet, und die Kommission hat sich verpflichtet, innerhalb eines Jahres eine Studie über die Auswirkungen von Patenten auf Innovation und die Verfügbarkeit von Saatgut zu veröffentlichen. Gäbe es kein Problem, wäre diese Studie nicht nötig.

Das zweite Problem ist das Fehlen von Koexistenzregeln für NGT1. Im bisherigen Text gibt es keine Verpflichtung, öffentlich bekannt zu machen, wo NGT1-Pflanzen angebaut werden. Für ökologische und GVO-freie Erzeuger – und dazu gehören ernsthafte Bewahrer alter Sorten – bedeutet das ein reales Risiko einer unkontrollierten Einkreuzung (Kontamination) durch Pollen, ohne Transparenz darüber, wer dafür verantwortlich ist. Das dritte, damit verbundene Problem ist die Haftung: Die bestehende Gesetzgebung belastet in der Regel den Landwirt, der anbaut, und nicht denjenigen, der das Saatgut patentiert und entwickelt hat.

Unsere nüchterne Einschätzung: Die NGT-Vorschrift wird weder alte Sorten abschaffen noch Ihren Garten verbieten. Aber sie schafft ein System, in dem sich patentiertes, unkennzeichnetes gentechnisch verändertes Saatgut leichter ausbreitet, während die Beweislast für die Reinheit auf die ökologische Seite fällt. Das ist ein Grund zur Wachsamkeit und zur Stärkung eines eigenständigen Saatgutbestands – und kein Grund zur Panik.

Was das für kleine Anbieter und alte Sorten bedeutet

Wenn wir beide Vorschriften zusammenführen, ist das Bild differenziert. Die PRM-Reform verschafft, sofern die Ausnahmen in ihrer jetzigen Form bestehen bleiben, den Sortenbewahrern und dem Saatgutaustausch tatsächlich rechtlichen Spielraum. Die NGT-Vorschrift verstärkt dagegen langfristig den Druck des korporativen, patentierten Saatgutmodells. Für jemanden, der samenfeste Sorten schätzt, ist die Schlussfolgerung klar: Der Wert von Saatgut, das Sie selbst aufbewahren, wieder aussäen und weitergeben können, steigt und fällt nicht.

Genau hier positionieren wir uns. faga.bio arbeitet mit alten, samenfesten Sorten, die keine Hybriden und nicht patentiert sind. Das bedeutet, dass Sie das Saatgut, das Sie bei uns kaufen, im nächsten Jahr selbst aus Ihrer eigenen Ernte gewinnen können – ohne Abhängigkeit von irgendeinem Konzern und ohne irgendeine rechtliche Auflage. Das ist die älteste und sicherste Form der Ernährungsunabhängigkeit, die es gibt, und keine Vorschrift aus Brüssel kann sie wegnehmen, solange es Menschen gibt, die die Sorten am Leben erhalten.

Eine Sorte, die man selbst vermehren kann, braucht keine Genehmigung, um zu überleben – sie braucht nur jemanden, der sie aussät.

Praktische Tipps: Wie Sie die Vielfalt im eigenen Garten bewahren

  • Wählen Sie samenfeste und keine Hybridsorten (F1) – nur von ihnen können Sie zuverlässig selbst Saatgut gewinnen, das im nächsten Jahr dieselbe Pflanze hervorbringt.
  • Lernen Sie das grundlegende Aufbewahren von Saatgut: Tomaten, Bohnen, Erbsen, Salat und Paprika sind ideal für Anfänger, weil sie sich leicht reinigen lassen und lange keimfähig bleiben.
  • Säen und bewahren Sie jedes Jahr Saatgut auf, und sei es nur eine kleine Menge – eine lebendige, ständig angebaute Sorte bleibt an Ihren Boden und Ihr Klima angepasst (dynamische Erhaltung).
  • Tauschen Sie Saatgut mit anderen Gärtnern und lokalen Netzwerken – genau dieser nicht gewerbliche Austausch in Naturalien ist es, den die neuen PRM-Entwürfe ausdrücklich schützen.
  • Führen Sie kurze Notizen: Sortenname, Jahr, wie sie sich verhalten hat. So werden Sie zum Bewahrer einer dokumentierten Sorte und nicht nur zum Nutzer.
  • Unterstützen Sie heimische Geschäfte und Genossenschaften, die alte Sorten führen – die Nachfrage ist das Einzige, was das kommerzielle Angebot an Vielfalt am Leben hält.
  • Setzen Sie nicht alles auf eine Sorte: Bauen Sie je Gemüseart mehrere verschiedene an, als Ihre persönliche, kleine Vielfaltsbank.

Häufige Fragen

Wird es mir verboten sein, Saatgut mit dem Nachbarn oder bei einem Saatguttausch zu tauschen?
Nein. Nach den bisher abgestimmten Texten der PRM-Reform sind der nicht gewerbliche Austausch von Saatgut in Naturalien zwischen Gärtnern und Landwirten sowie das Teilen über Sortenerhaltungsvereine ausdrücklich von Registrierung und Zertifizierung ausgenommen. Der endgültige Text befindet sich noch in Verhandlung (Trilogen), aber die Richtung geht zur Erleichterung und nicht zum Verbot.
Bedeutet die neue Vorschrift, dass alte Sorten vom Markt verschwinden?
Nicht direkt. Die PRM-Reform sieht MILDERE Registrierungsbedingungen für Erhaltungssorten und lokal angepasste Sorten vor. Der größere langfristige Druck kommt von der NGT-Vorschrift und dem patentierten Saatgut, aber alte samenfeste Sorten bleiben legal und verfügbar. Ihr Fortbestand hängt vor allem davon ab, ob die Menschen sie weiterhin anbauen.
Ist CRISPR-Saatgut jetzt in der EU erlaubt?
Ja, die Verordnung über die neuen genomischen Techniken wurde am 21. April 2026 im Rat der EU förmlich angenommen. NGT1-Pflanzen werden von den meisten GVO-Regeln ausgenommen, während NGT2 unter der strengen GVO-Gesetzgebung bleiben. Für Saatgut bleibt die Kennzeichnung verpflichtend, für Verbraucherprodukte aus NGT1 jedoch nicht.
Können gentechnisch veränderte Pflanzen im ökologischen (Bio-)Anbau landen?
Die neuen genomischen Techniken bleiben in der ökologischen Produktion vollständig verboten. Das Problem ist, dass es für NGT1 vorerst keine Koexistenzregeln und keine Transparenz darüber gibt, wo sie angebaut werden, weshalb ökologische und GVO-freie Erzeuger eine unkontrollierte Einkreuzung durch Pollen befürchten.
Warum wird so viel über Patente gesprochen?
Weil NGT-Pflanzen im Gegensatz zu klassischen alten Sorten patentiert werden können. Kritiker warnen, dass dies die Kontrolle einiger weniger großer Unternehmen über das Saatgut stärkt. Die EU-Verordnung selbst verpflichtet die Unternehmen zur Anmeldung von Patenten und gibt eine Studie der Kommission über die Auswirkungen von Patenten auf die Verfügbarkeit von Saatgut in Auftrag – was zeigt, dass die Sorge ernst ist.
Was ist das Beste, das ich als kleiner Gärtner tun kann?
Samenfeste Sorten anbauen, lernen, selbst Saatgut aufzubewahren, und es tauschen. Saatgut, das Sie selbst vermehren, hängt von keiner Vorschrift und keinem Konzern ab. Das ist ein konkreter, praktischer Beitrag zur Erhaltung der Vielfalt – und die sicherste Form der Unabhängigkeit.

Quellen

  1. Europska komisija, Food Safety - Future of EU rules on plant and forest reproductive material: Quelle
  2. Vijeće EU (Consilium), Council agrees negotiating position on new rules for plant reproductive material, 10.12.2025.: Quelle
  3. Vijeće EU (Consilium), New genomic techniques: Council adopts new rules, 21.04.2026.: Quelle
  4. Europski parlament, Epthinktank - Labelling of products derived from new genomic techniques (NGTs), 12.02.2026.: Quelle
  5. Save Our Seeds - New genomic techniques (kritički pregled): Quelle
  6. Corporate Europe Observatory - Biotech lobby groups set to trap farmers in patent minefield, 04.2026.: Quelle

Autor

Stari Vuk

Stari Vuk ist die redaktionelle Stimme hinter faga.bio. Recherchiert und schreibt über Microgreens, natürliche Nahrungsergänzung und Hydroponik — gestützt auf wissenschaftliche Quellen und eigene Anbau-Erfahrung.

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